Hinweis: Aus sprachlichen Gründen (Lesbarkeit, Ästhetik) wird im Text nur die männliche Form angewendet. Es gilt für alle.
Der Polizeisportverein 1893 Forst e.V. kann Ehrungen aussprechen. Er würdigt damit die besondere Treue zum Verein und besondere Verdienste um den Sport.
Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement.
Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung seitens der Vereinsmitglieder besteht nicht.
1. Die Ehrenordnung ist Richtlinie für eine stetige und einheitliche Vorgehensweise bei anfallenden Ehrungen, die aus verschiedenen Anlässen vorgenommen werden.
2. Die Ehrenordnung gilt für alle ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitglieder, aber auch für Nichtmitglieder, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben.
3. Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.
§ 2 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
1. Für langjährige Mitgliedschaft werden Mitglieder ausgezeichnet:
- 15 Jahre - mit der Vereinsnadel in Bronze und einer Urkunde,
- 25 Jahre - mit der Vereinsnadel in Silber und einer Urkunde,
- 40 Jahre - mit der Vereinsnadel in Gold und einer Urkunde und kleines Präsent
2. Mitglieder mit einer Vereinszugehörigkeit von 50, 60, 70, 75 und mehr Jahren erhalten eine Urkunde sowie ein Präsent in angemessener Höhe, das der Vereinsvorstand festlegt.
3. Die Auszeichnungen werden im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des Vereins oder bei einer anderen passenden Gelegenheit durch den Vorstand durchgeführt.
1. Für herausragende sportliche Erfolge werden Sportler für Einsätze bei Wettkämpfen auf Vorschlag der Abteilungsleiter durch den Vereinsvorstand mit einem Präsent in angemessener Höhe geehrt.
2. Die Ehrungen erfolgen im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen geeigneten Rahmen durch den Vorstand.
3. Für Ehrungen durch die Fachverbände sind die Abteilungsleiter zusammen mit dem Vereinsvorstand verantwortlich.
1. Nichtmitglieder können für besondere Verdienste um den Verein ebenfalls durch Verleihung von Urkunden, Vereinsnadeln, Wimpeln etc. geehrt werden. Über die Verleihung einer entsprechenden Ehrung entscheidet der Vereinsvorstand.
2. Der Ablauf solcher Ehrungen erfolgt nach den Regeln in § 2, Ziffer 2 und 3.
1. Personen, die sich in besonders herausragender Weise um dem Sportverein verdient gemacht haben, können zum Ehrenmitglied gewählt werden. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
2. Um der Besonderheit der Ehrung Ausdruck zu geben, sollte die zu ehrende Person das 65. Lebensjahr vollendet haben.
1. Jeder runde Geburtstag wird mit einer Karte gewürdigt.
2. Ab dem 60. Geburtstag - weiter im 5-Jahres-Rhythmus - wird jedes Vereinsmitglied besonders beglückwünscht und mit einer kleinen Aufmerksamkeit bedacht.
3. Beim Tode eines Vereinsmitgliedes wird ein Kranz mit Vereinsschleife oder ein vergleichbarer Grabschmuck niedergelegt. Ersatzweise kann eine entsprechende Geldzuwendung zur Grabpflege erfolgen.
4. Die Glückwünsche bzw. Ehrenbekundungen werden durch den Vereinsvorstand im Zusammenwirken mit dem Seniorenrat vorgenommen.
Der Vorstand kann eine Ehrenmitgliedschaft wieder aberkennen, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wird.
Die Ehrenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Polizeisportverein 1893 Forst e.V. vom 12.11.2021 in Kraft.