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Steher Rennen
Sinn und Zweck der Haus- und Nutzungsordnung ist es, unsere gesamte Sportanlage einschließlich des Inventars so zu nutzen, dass sie auf lange Zeit unseren Mitgliedern zur sportlichen Ertüchtigung dienen kann. Sie soll auch dazu beitragen, Rechtssicherheit zu schaffen und Unfälle zu vermeiden und gilt für alle Personen, welche diese Sportanlage betreten und nutzen.
Der Polizeisportverein 1893 Forst e.V. regelt im Folgenden die Bedingungen für die Nutzung der Radrennbahn, der Fitnessabteilung und die Nutzung der Gebäude und Anlagen wie Vereinshaus, Meldecontainer, übrige Nebenanlagen. Die Ordnung ist zu ergänzen, wenn es erforderlich ist.
Die Abteilungen sind berechtigt und aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten.
Die Abteilungsleiter sind für die Einhaltung der Haus – Nutzungsordnung zuständig. Alle Mitglieder sind verpflichtet, selbst auf die Einhaltung zu achten.
Das Hausrecht des Polizeisportvereins 1893 Forst e.V. obliegt dem Vorstand des Vereins und seinen Bevollmächtigten (Abteilungsleiter und Übungsleiter). Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Der Vorstand und seine Bevollmächtigten (Abteilungsleiter und Übungsleiter) können Personen, die gegen Vorschriften dieser Haus- und Nutzungsordnung verstoßen, von der Sportanlage verweisen.
Die Leiter der Abteilungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder zur Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung anzuhalten. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Haus- und Nutzungsordnung durch Vereinsmitglieder kann nach vorheriger Verwarnung durch den Vorstand ein Betreten der Sportanlage auf Zeit oder ganz untersagt werden. Diese Regelung trifft auch für Gäste zu, die ein Probetraining absolvieren.
Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Geräten, Einrichtungsgegenständen oder Teilen der Anlagen behält sich der Sportverein einen Schadenersatzanspruch vor.
Die Sportanlage kann zur sportlichen Betätigung von Mitgliedern des Polizeisportvereins 1893 Forst e.V. und Gästen im Probetraining benutzt werden.
Gäste im Breitensport und Eltern mit Kindern zum Anfängertraining melden sich beim Übungsleiter an. Gäste für die Abteilung Fitness haben rechtzeitig vor Trainingsbeginn die Genehmigung zum Probetraining im Vereinsbüro einzuholen! Dienstags von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Das Training in der Abteilung Fitness ist erst ab 18 Jahre möglich.
Das Probetraining ist auf maximal 4 Wochen begrenzt. Die Abteilungen können die Dauer verkürzen.
Mit der Unterschrift unter diese Haus – und Nutzungsordnung verpflichten sich die Gäste zur Einhaltung. Nach Ablauf des Probetrainings ist die Weiternutzung der Sportanlage nur als Vereinsmitglied möglich.
Aufnahmeanträge sind erhältlich im Vereinsbüro oder im Internet auf www.psv-forst-lausitz.de.
Der Aufnahmeantrag ist ausgefüllt und unterschrieben im Vereinsbüro abzugeben oder in den Briefkasten am Organisationsbüro einzustecken. Es gilt die Beitragsordnung vom 09.08.2019, gültig ab 01.01.2020.
Die Ausgabe eines Mitgliedsausweises erfolgt nach Beitragszahlung. Für eine Ersatz-Mitgliedskarte wird eine Gebühr von 20€ erhoben. Vereinbarter Lastschrifteinzug gilt als Bezahlung. Sprechzeit des Vorstandes: dienstags 16.30 bis 18:00 Uhr im Büro des Vereinshauses.
Jeder Benutzer der Sportanlage hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Kinder nutzen die Sportanlage ausschließlich in Anwesenheit des Abteilungsleiters, des Übungsleiters bzw. einer bevollmächtigten Person. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und haften für deren Handlungen.
Bei Veranstaltungen sind Hunde auf der gesamten Sportanlage nicht erlaubt!
Die Übungsstätten sind in ordentlich aufgeräumtem Zustand zu verlassen, so dass die nachfolgenden Mitglieder ihren Trainingsbetrieb ohne Verzögerungen aufnehmen können. Beim Gebrauch und Aufräumen ist auf eine pflegliche Behandlung der Sportgeräte zu achten. Die Umkleide- und Duschräume, Toiletten, Küche und sonstige Räume sind sauber zu halten.
Das Rauchen ist im gesamten Vereinshaus nicht erlaubt. Der Genuss von Alkohol während des Trainings ist untersagt.
Die Sporträume im Vereinshaus dürfen nur mit sauberen Sport-/ Hallenschuhen betreten werden. Schuhe sind zu wechseln.
Die Benutzung der Küche ist für die Einnahme von Speisen und Getränken erlaubt. Benutztes Geschirr ist zu reinigen und wegzuräumen.
Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist ruhestörender Lärm zu vermeiden. Für Fahrräder und Krafträder stehen entsprechende Abstellmöglichkeiten im Eingangsbereich der Außenanlage zur Verfügung. Ein Berechtigungsanspruch entsteht durch die Nutzung nicht. Eine Haftung bei Beschädigungen oder Diebstahl von Motorfahrzeugen und Fahrrädern wird seitens des Vereins nicht übernommen.
Der Verein haftet nicht für von ihm leicht fahrlässig verursachte Sachschäden, Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Wertsachen und Gerätschaften von Mitgliedern und Gästen, gleichgültig auf welche Ursache sie zurückzuführen sind.
Diese Haus - und Nutzungsordnung tritt am 4. November 2014 in Kraft.
Die nachfolgend aufgeführten gesonderten Regelungen für einzelne Bereiche sind Bestandteil dieser Haus – und Nutzungsordnung und entsprechend zu beachten.
Zweck dieser Ordnung ist es, allen Mitgliedern einen angenehmen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten.
Der Fitnessraum kann täglich von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr genutzt werden. Die Heizungseinstellungen sind zu beachten.
Der Vorstand behält sich vor, aus wichtigem Grund die Trainingszeiten einzuschränken bzw. zu untersagen. Wichtige Gründe sind z.B. Veranstaltungen im Rad – und Reitstadion.
Gäste melden sich im Vereinsbüro zum Probetraining an (dienstags von 16:30 bis 18:00 Uhr) und erhalten gegen Unterschrift eine Probetrainingskarte. Das Probetraining ist auf eine Woche begrenzt, es ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10€ zu entrichten. Ein Schlüssel wird nicht ausgehändigt. Der Abteilungsleiter oder die Stellvertretung ermöglichen den Zutritt.
Mitglieder (mindestens 18 Jahre), die den Beitrag entrichtet haben, erhalten gegen Unterschrift und Pfand in Höhe von 50€ einen nummerierten Schlüssel. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Schlüssel zurück zu geben und das Pfand wird ausgezahlt. Bei Verlust des Schlüssels sind Ersatzkosten (neuer Pfand) in Höhe von 50€ zu entrichten.
Das Betreten ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste legen die Karte für das Probetraining vor.
Um einen geordneten und angenehmen Trainingsbetrieb zu gewährleisten, sind folgende Punkte besonders zu beachten:
Der Vorstand des Polizeisportvereins 1893 Forst e.V. und der Abteilungsleiter Fitness und sein Stellvertreter üben das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt Personen, die gegen diese Nutzungsordnung zuwider handeln, aus dem Fitnessraum zu verweisen bzw. das Betreten zu verweigern.
Das Befahren und Überfahren der Fahrfläche und der Grünflächen mit Fahrzeugen, die nicht im Sportbetrieb genutzt werden, wie Zugfahrzeuge, Lastanhänger, fahrbare Versorgungsstände und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, ist nur nach Bewertung der entstehenden Belastung sowie Abstimmung und Genehmigung gestattet.
Dies betrifft insbesondere notwendige Transporte im Zusammenhang mit Veranstaltungen.
Bewertung und Abstimmung obliegen dem jeweiligen Zuständigen für die Organisation, für die Durchsetzung sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
Dies gilt sinngemäß auch für die Flächen des Nebenplatzes.
Generell sind zum Schutz der Fahrfläche vor Überfahren Gummibänder auszulegen.
Das Befahren der Radrennbahn bedarf der terminlichen und organisatorischen Abstimmung mit dem Bahnwart, dem Übungsleiter und beim Stehersport mit dem dem sportlichen Leiter. Der jeweils zuständige Übungsleiter bzw. Verantwortlichen Steher- und Dernytraining müssen anwesend sein und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung.
Vereinseigenes Radsportmaterial wird grundsätzlich für die Entwicklung des Kinder- und Jugendsport auf Bahn und Straße und zur Förderung des Stehersports eingesetzt.
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