Sinn und Zweck der Haus- und Nutzungsordnung ist es, unsere gesamte Sportanlage einschließlich des Inventars so zu nutzen, dass sie auf lange Zeit unseren Mitgliedern zur sportlichen Ertüchtigung dienen kann. Sie soll auch dazu beitragen, Rechtssicherheit zu schaffen und Unfälle zu vermeiden und gilt für alle Personen, welche diese Sportanlage betreten und nutzen.
Der Polizeisportverein 1893 Forst e.V. regelt im Folgenden die Bedingungen für die Nutzung der Radrennbahn, der Fitnessabteilung und die Nutzung der Gebäude und Anlagen wie Vereinshaus, Meldecontainer, übrige Nebenanlagen. Die Ordnung ist zu ergänzen, wenn es erforderlich ist.
Die Abteilungen sind berechtigt und aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten.
Die Abteilungsleiter sind für die Einhaltung der Haus – Nutzungsordnung zuständig. Alle Mitglieder sind verpflichtet, selbst auf die Einhaltung zu achten.
Das Hausrecht des Polizeisportvereins 1893 Forst e.V. obliegt dem Vorstand des Vereins und seinen Bevollmächtigten (Abteilungsleiter und Übungsleiter). Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Der Vorstand und seine Bevollmächtigten (Abteilungsleiter und Übungsleiter) können Personen, die gegen Vorschriften dieser Haus- und Nutzungsordnung verstoßen, von der Sportanlage verweisen.
Die Leiter der Abteilungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder zur Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung anzuhalten. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Haus- und Nutzungsordnung durch Vereinsmitglieder kann nach vorheriger Verwarnung durch den Vorstand ein Betreten der Sportanlage auf Zeit oder ganz untersagt werden. Diese Regelung trifft auch für Gäste zu, die ein Probetraining absolvieren.
Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Geräten, Einrichtungsgegenständen oder Teilen der Anlagen behält sich der Sportverein einen Schadenersatzanspruch vor.
Die Sportanlage kann zur sportlichen Betätigung von Mitgliedern des Polizeisportvereins 1893 Forst e.V. und Gästen im Probetraining benutzt werden.
Gäste im Breitensport und Eltern mit Kindern zum Anfängertraining melden sich beim Übungsleiter an. Gäste für die Abteilung Fitness haben rechtzeitig vor Trainingsbeginn die Genehmigung zum Probetraining im Vereinsbüro einzuholen! Dienstags von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Das Training in der Abteilung Fitness ist erst ab 18 Jahre möglich.
Das Probetraining ist auf maximal 4 Wochen begrenzt. Die Abteilungen können die Dauer verkürzen.
Mit der Unterschrift unter diese Haus – und Nutzungsordnung verpflichten sich die Gäste zur Einhaltung. Nach Ablauf des Probetrainings ist die Weiternutzung der Sportanlage nur als Vereinsmitglied möglich.
Aufnahmeanträge sind erhältlich im Vereinsbüro oder im Internet auf www.psv-forst-lausitz.de.
Der Aufnahmeantrag ist ausgefüllt und unterschrieben im Vereinsbüro abzugeben oder in den Briefkasten am Organisationsbüro einzustecken. Es gilt die Beitragsordnung vom 09.08.2019, gültig ab 01.01.2020.
Die Ausgabe eines Mitgliedsausweises erfolgt nach Beitragszahlung. Für eine Ersatz-Mitgliedskarte wird eine Gebühr von 20€ erhoben. Vereinbarter Lastschrifteinzug gilt als Bezahlung. Sprechzeit des Vorstandes: dienstags 16.30 bis 18:00 Uhr im Büro des Vereinshauses.
Jeder Benutzer der Sportanlage hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Kinder nutzen die Sportanlage ausschließlich in Anwesenheit des Abteilungsleiters, des Übungsleiters bzw. einer bevollmächtigten Person. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und haften für deren Handlungen.
Bei Veranstaltungen sind Hunde auf der gesamten Sportanlage nicht erlaubt!
Die Übungsstätten sind in ordentlich aufgeräumtem Zustand zu verlassen, so dass die nachfolgenden Mitglieder ihren Trainingsbetrieb ohne Verzögerungen aufnehmen können. Beim Gebrauch und Aufräumen ist auf eine pflegliche Behandlung der Sportgeräte zu achten. Die Umkleide- und Duschräume, Toiletten, Küche und sonstige Räume sind sauber zu halten.
Das Rauchen ist im gesamten Vereinshaus nicht erlaubt. Der Genuss von Alkohol während des Trainings ist untersagt.
Die Sporträume im Vereinshaus dürfen nur mit sauberen Sport-/ Hallenschuhen betreten werden. Schuhe sind zu wechseln.
Die Benutzung der Küche ist für die Einnahme von Speisen und Getränken erlaubt. Benutztes Geschirr ist zu reinigen und wegzuräumen.
Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist ruhestörender Lärm zu vermeiden. Für Fahrräder und Krafträder stehen entsprechende Abstellmöglichkeiten im Eingangsbereich der Außenanlage zur Verfügung. Ein Berechtigungsanspruch entsteht durch die Nutzung nicht. Eine Haftung bei Beschädigungen oder Diebstahl von Motorfahrzeugen und Fahrrädern wird seitens des Vereins nicht übernommen.
Der Verein haftet nicht für von ihm leicht fahrlässig verursachte Sachschäden, Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Wertsachen und Gerätschaften von Mitgliedern und Gästen, gleichgültig auf welche Ursache sie zurückzuführen sind.
Diese Haus - und Nutzungsordnung tritt am 4. November 2014 in Kraft.
Zweiter Teil: Regelungen der Abteilungen
Die nachfolgend aufgeführten gesonderten Regelungen für einzelne Bereiche sind Bestandteil dieser Haus – und Nutzungsordnung und entsprechend zu beachten.
Zweck dieser Ordnung ist es, allen Mitgliedern einen angenehmen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten.
Der Fitnessraum kann täglich von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr genutzt werden. Die Heizungseinstellungen sind zu beachten.
Der Vorstand behält sich vor, aus wichtigem Grund die Trainingszeiten einzuschränken bzw. zu untersagen. Wichtige Gründe sind z.B. Veranstaltungen im Rad – und Reitstadion.
Gäste melden sich im Vereinsbüro zum Probetraining an (dienstags von 16:30 bis 18:00 Uhr) und erhalten gegen Unterschrift eine Probetrainingskarte. Das Probetraining ist auf eine Woche begrenzt, es ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10€ zu entrichten. Ein Schlüssel wird nicht ausgehändigt. Der Abteilungsleiter oder die Stellvertretung ermöglichen den Zutritt.
Mitglieder (mindestens 18 Jahre), die den Beitrag entrichtet haben, erhalten gegen Unterschrift und Pfand in Höhe von 50€ einen nummerierten Schlüssel. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Schlüssel zurück zu geben und das Pfand wird ausgezahlt. Bei Verlust des Schlüssels sind Ersatzkosten (neuer Pfand) in Höhe von 50€ zu entrichten.
Das Betreten ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste legen die Karte für das Probetraining vor.
Um einen geordneten und angenehmen Trainingsbetrieb zu gewährleisten, sind folgende Punkte besonders zu beachten:
- Betreten des Fitnessbereichs nur mit sauberen Sport - /Hallenschuhen. Im Freien verwendete Schuhe sind nicht gestattet.
- Die Karten (Mitgliedskarte/ Probetrainingskarte) sind während des Trainings in der Steckeinrichtung zu hinterlegen.
- Sitzflächen, Lehnen, Gymnastikmatten und Polsterungen sind aus hygienischen Gründen mit einem ausreichend großen Handtuch/ Badetuch zu bedecken und gegen Schweißkontakt zu schützen.
- Die benutzten Geräte sind nach dem Gebrauch mit den dafür vorgesehenen Reinigungsmaterialien zu reinigen.
- Hantelscheiben sind nach dem Training auf die Ständer zurückzulegen. Bügel, Griffe und andere mobile Einrichtungen sind wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.
- Getränkeflaschen sind wieder mitzunehmen.
- Zutritt und Nutzung durch Schüler und Jugendliche ist nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet.
- Für Sporttaschen, Wertgegenstände etc. wird keine Haftung übernommen. Sie müssen während des Trainings in den Spinden deponiert und mit Vorhängeschloss gesichert werden.
- Die Spinde sind nach dem Training komplett zu räumen und das Vorhängeschloss ist zu entfernen. Handtücher und Trainingsutensilien sind mitzunehmen.
- Der Vorstand und der Abteilungsleiter/ Stellvertreter ist bei Kontrollen berechtigt, die Spinde zu öffnen und für alle Nutzer wieder zugänglich zu machen.
- Alle Defekte, insbesondere beschädigte Geräte, sonstige Schäden und Verbesserungsvorschläge sind zu melden. Bitte im Briefkasten am Vereinsbüro einwerfen.
- Unfälle und Verletzungen sind im Unfallbuch einzutragen und durch einen Zeugen zu bestätigen.
- Die Vorstandsmitglieder, Trainer und Übungsleiter können den sofortigen Abbruch von Übungen veranlassen.
- Die Nutzer haften für entstandene Schäden an den Geräten sowie für Gefährdungen der eigenen Gesundheit oder Gefährdung der Gesundheit anderer Nutzer bei unsachgemäßen Gebrauch. Für körperliche Schäden während des Trainings, ganzgleich ob sie durch einen Unfall oder durch eine körperliche Eigenreaktion hervorgerufen werden schließt der PSV 1893 e.V. und dessen Vorstand jegliche Haftung aus.
Der Vorstand des Polizeisportvereins 1893 Forst e.V. und der Abteilungsleiter Fitness und sein Stellvertreter üben das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt Personen, die gegen diese Nutzungsordnung zuwider handeln, aus dem Fitnessraum zu verweisen bzw. das Betreten zu verweigern.
Allgemeines zur Nutzung des Rad - und Reitstadions
Das Befahren und Überfahren der Fahrfläche und der Grünflächen mit Fahrzeugen, die nicht im Sportbetrieb genutzt werden, wie Zugfahrzeuge, Lastanhänger, fahrbare Versorgungsstände und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, ist nur nach Bewertung der entstehenden Belastung sowie Abstimmung und Genehmigung gestattet.
Dies betrifft insbesondere notwendige Transporte im Zusammenhang mit Veranstaltungen.
Bewertung und Abstimmung obliegen dem jeweiligen Zuständigen für die Organisation, für die Durchsetzung sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
Dies gilt sinngemäß auch für die Flächen des Nebenplatzes.
Generell sind zum Schutz der Fahrfläche vor Überfahren Gummibänder auszulegen.
Das Befahren der Radrennbahn bedarf der terminlichen und organisatorischen Abstimmung mit den Übungsleitern und beim Stehersport mit dem Vizepräsident Radsport und dem sportlichen Leiter. Die jeweils zuständigen Übungsleiter bzw. Verantwortlichen Stehertraining müssen anwesend sein und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung.
Vereinseigenes Radsportmaterial wird grundsätzlich für die Entwicklung des Kinder- und Jugendsport auf Bahn und Straße und zur Förderung des Stehersports eingesetzt.
- Über den Einsatz von Radsportmaterial, welches dem Bereich Kinder/Jugendsport zugeordnet ist, entscheidet ausschließlich der verantwortliche Übungsleiter. Er regelt die Herausgabe und Verwahrung für das Training auf Bahn, Straße und Gelände und für die Wettkampfteilnahme und organisiert die Pflege und Instandhaltung.
- Größere Schäden mit hohem Reparaturaufwand, die am Material entstehen, sind der Abteilungsleitung unverzüglich zu melden, ihre Abstellung ist abzustimmen.
- Über die Übergabe von Material, welches dem allgemeinen Radsportbetrieb (Breitensport/Hobbyfahrer) zugeordnet werden soll, entscheidet auf Antrag ebenfalls der Übungsleiter nach vorheriger Genehmigung der Abteilungsleitung Radsport.
- Dieses Material wird personengebunden an Mitglieder übergeben. Wartung, Pflege und Instandhaltung obliegen dem jeweiligen Mitglied. Reparaturmaterial kann zum Selbstkostenpreis vom Verein erworben werden.
- Den nicht lizenzierten - und Hobbyfahrern wird die Kabine () zur Verfügung gestellt, in der sie ihr privates oder vom Verein zur Verfügung gestelltes Rennmaterial einstellen können.
- Stehermaterial, welches dem Verein gehört, darf von anderen vereinsfremden Rennfahrern nur nach Genehmigung des Vizepräsidenten Radsport oder des sportlichen Leiters für den Stehersport genutzt werden.
- Das Stehermaterial (Radmaterial) ist in der Kabine () sorgsam aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Schlüsselbevollmächtigter ist bis auf Widerruf Schrittmacher Heinz Walther Spielmann.
- Für das Stehertraining sind ausschließlich ausgebildete Rennfahrer, die sich im Besitz einer gültigen Radsportlizenz befinden, zugelassen. Die Entscheidung, wer trainieren und üben darf, trifft ausschließlich der Vizepräsident Radsport oder der Sportliche Leiter für den Stehersport. Der Rennfahrer muss mindesten 18 Jahre alt sein.
Die Stehermotoren und Dernys dürfen bei Veranstaltungen ausschließlich nur von Schrittmachern mit gültiger Lizenz bedient werden.
- Die Stehermotoren dürfen auch im Training ausschließlich von Schrittmachern mit gültiger Lizenz, auch aus dem Verein, bedient werden. Über Übungsfahrten von Vereinsmitgliedern zum Erwerb der Schrittmacherlizenz entscheiden der Vizepräsident Radsport und der sportliche Leiter.
- Sollten andere vereinsfremde Schrittmacher trainieren oder üben wollen, genehmigt dies ausschließlich der Vizepräsident Radsport oder der sportliche Leiter für den Stehersport.
- Während des Motortrainings ist auf der Bahn ein geeigneter Feuerlöscher bereitzuhalten. Der Bediener muss unterwiesen sein.
- Im Motorencontainer und auf der Radrennbahn (Innenraum) herrscht ein dauerndes Rauchverbot!
- Während des Trainings ist der Genuss von Alkohol sowohl für Rennfahrer und Schrittmacher untersagt. Während des Stehertrainings ist jede andere Benutzung der Bahn untersagt.
- Der Vereinsbus steht in erster Linie dem Nachwuchs zur Verfügung für Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern sowie Absicherungsfahrten beim Radsporttraining. Diese haben immer Vorrang. Der leitende Übungsleiter fungiert als verantwortlicher Nutzer.
- Der Vereinsbus darf weiterhin für Fahrten verwendet werden, welche dem Verein und dem Vereinsleben dienlich sind. Dies betrifft auch Fahrten zur Beschaffung von Gegenständen und Material, immer im Zusammenhang mit der Nutzung im Verein und für Erhalt und Pflege der Sportstätte.
- Nach Genehmigung durch den Vorstand, darf der Vereinsbus auch für Fahrten außerhalb der Punkte 1) und 2) durch Mitglieder des Vereins genutzt werden. Dies sollte jedoch nur im begründeten Ausnahmefall geschehen.
- Die Nutzung des Vereinsbusses für nichtgenehmigte Privatfahrten ist untersagt! Es ist ein Fahrtenbuch zu führen! Alle Nutzer sind zur Eintragung verpflichtet.
- Der Vereinsbus ist bei Nichtbenutzung auf dem Gelände des Rad-& Reitstadions zu parken. Ausnahme sind die Wochenenden, an denen der Bus zur Fahrt zu Wettkämpfen benötigt wird.
- Die Schlüsselvollmacht obliegt dem Vorstand. Der Vorstand kann die Schlüsselvollmacht bis auf Widerruf übertragen.
- Personen, die den Vereinsbus fahren und bedienen, müssen immer im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
- Das Fahren nach und unter Alkoholgenuss ist strengstens verboten! Im Fahrzeug wird nicht geraucht.
- Der Bus ist in einem gepflegten Zustand zu halten. Regelmäßige Pflege ist zu organisieren. Die Wartungszyklen sind einzuhalten.
- Mängel oder Schäden am Vereinsbus, sind dem Vorstand unverzüglich zu melden!
- Das Radsporttraining der Kinder und Jugendlichen der Abteilung Radsport auf der Bahn wird durch den zuständigen Übungsleiter organisiert und durchgeführt.
- Mitglieder außerhalb des organisierten Übungsbetriebs im Kinder- und Jugendbereich, die nicht in Besitz einer gültigen Lizenz sind, haben einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen, wenn Sie auf der Radrennbahn trainieren möchten. Dieser ist der Abteilungsleitung zur Aufbewahrung vorzulegen. Dies gilt generell für Bahntraining mit Motorführung und wenn mit eigenem Material auf der Bahn trainiert wird. Nutzungszeiten sind mit dem Übungsleiter Kinder - und Jugendsport abzustimmen.
- Personen ohne Mitgliedschaft im Verein, ist das Befahren und Betreten der Radrennbahn untersagt!
- Trainingsbetrieb fremder Vereine und Sportler auf der Bahn bedarf der terminlichen Abstimmung mit dem Übungsleiter und der Genehmigung durch die Abteilungsleitung.